Am 1. Januar 2020 begann das veränderte organisierte Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen. Alle Frauen zwischen dem 20. und dem 65. Lebensjahr erhalten alle 5 Jahre von ihrer Krankenkasse eine Einladung zur Teilnahme am Früherkennungsprogramm und ein Informationsschreiben über dessen Nutzen und Risiken.
Leistungsumfang und Untersuchungsintervalle der organisierten Zervixkarzinomfrüherkennung
Untersuchungen für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren:
- Einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mit klinischer Untersuchung, Befundbesprechung und Beratung; zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung.
Untersuchungen für Frauen ab 35 Jahren:
- Alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung bestehend aus einer zytologischen Untersuchung und einem HPV-Test mit klinischer Untersuchung, Befundbesprechung und Beratung.
- Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten, einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung.
Zusätzlich: Früherkennung nach der KFE-RL
Neben dem organisierten Krebsfrüherkennungsprogramm zum Zervixkarzinom besteht weiterhin der Anspruch auf eine gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchung nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) – ohne Abstrichentnahme.
Anspruch auf diese klinische Untersuchung haben:
- Alle Frauen ab 20 Jahren, bei denen eine Früherkennung nach der oKFE-RL nicht durchgeführt werden kann, z. B. nach totaler Hysterektomie oder bei Ablehnung des organisierten Zervixkarzinomscreenings.
- Frauen ab 35 Jahren, in den zwei Jahren zwischen dem Ko-Test des Zervixkarzinomscreenings.
Abklärungsalgorithmus
Das Screeningprogramm regelt detailliert das weitere Vorgehen von auffälligen und unklaren Befunden. Bei auffälligen Befunden (II-p, II-g oder IIID1) schließen sich altersabhängige Folgeuntersuchungen laut Abklärungsalgorithmus an. Je nach Ergebnis soll zur weiteren Abklärung eine Kolposkopie erfolgen. Die Durchführung dieser Abklärungskolposkopie setzt eine spezielle Zulassung voraus.
Hinweise zum HPV-Test und Zytologie
Der HPV-Test muss vom GBA definierten Qualitätskriterien entsprechen. Dazu gehören Nachweis der hrHPV-Typen, sowie ausreichend klinisch validierte Testverfahren. Die Genotypisierung auf die besonders onkogenen Typen 16 und 18 bei positivem Befund können fakultativ durchgeführt und mit der GOP 01769 abgerechnet werden. Das Standardverfahren für die zytologische Untersuchung ist der Ausstrich und die Färbung nach Papanicolaou. Der G-BA hat die Anwendung des Dünnschichtverfahrens zur zytologischen Untersuchungen zugelassen. Die Entscheidung, welches Verfahren Anwendung findet, trifft der Zytologe.
Abrechnung
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt, nach Einführung der Dokumentationspflicht, nur bei der vollständigen Dokumentation der jeweiligen Untersuchungen. Generell erfolgt die Vergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und wird im Rahmen der Vorsorge extrabudgetär abgerechnet.